Rheinbreitbach/Bad Honnef. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Rheinbreitbach keine Fördermittel für die Straßenverbindung vom Drieschweg zum Rolandsecker Weg/ B 42 bekommt. Damit bleibt Bad Honnef voraussichtlich auf den Baukosten sitzen. Rheinbreitbach ist außen vor.
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