Kreis Neuwied. Rund zwei Drittel aller Eltern von Kindern zwischen dem ersten und zweiten Lebensjahr haben im Kreis das Betreuungsgeld in Anspruch genommen. Am 21. Juli hat das Bundesverfassungsgericht die Leistung nun aus formalen Gründen gekippt. Diese Entscheidung hat bei Eltern im Kreis zum Teil für Verwirrung gesorgt.
↧