Neuwied. Die Beweislage war eindeutig, das Vorstrafenregister lang: Richterin Katrin Weinert hat jetzt am Amtsgericht einen 23-jährigen Neuwieder wegen Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dieses, auch von der Staatsanwältin geforderte Strafmaß, konnte auch eine vom Angeklagten vorgebrachte Erpressungsgeschichte nicht mindern, die vom Gericht als unglaubwürdig widerlegt wurde.
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