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Mitbewerber sauer: Wahlkämpfer Erwin Rüddel prescht mit Plakaten vor

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Von unserem Redakteur Ralf Grün

Bernd Rosbach vom Rengsdorfer Ortsverband der Partei Bündnis 90/Die Grünen hat sich schriftlich sowohl an die Verbandsgemeinde Waldbreitbach als auch an den Verantwortlichen beim Kreis, Klaus Wasem, gewandt. Darin weist Rosbach darauf hin, „dass es Herr Rüddel mit dem Plakatieren nicht so genau nimmt“. Die Verwaltung bestätigt das auch, Konsequenzen für Rüddel hat es nicht.

Der konkrete Vorwurf an den Abgeordneten, der am 22. September wiedergewählt werden will, lautet: Erwin Rüddel und dessen Wahlkampfhelfer hätten gegen die in der VG Waldbreitbach geltende Bestimmung verstoßen, was ein Bußgeld nach sich ziehen müsste. Die Grünen haben demnach beantragt, dass die viel zu früh hängenden Wahlplakate umgehend wieder verschwinden und Rüddel mit einer Verwarnung belegt wird. Laut Rosbach hat Rüddel sein Vorgehen gegenüber den Grünen als legitim bezeichnet. Das Bundeswahlgesetz würde ihm das gestatten.

Die RZ fragte daraufhin beim Waldbreitbacher Ordnungsamtsleiter Dirk Hammes nach, der klipp und klar erklärt: „Wir hatten verfügt, dass in den Orten der Verbandsgemeinde erst ab Freitag, 16. August, Wahlplakate aufgestellt oder gehängt werden dürfen.“ Heißt im Klartext: Rüddels Wahlplakate verstoßen gegen die Festlegung der Kommune und hätten von daher umgehend wieder entfernt werden müssen.

Doch so weit hat es die Verwaltung im Wiedtal nicht kommen lassen. Hammes: „Um die Kuh möglichst rasch und ohne großen Wirbel vom Eis zu bekommen", seien in Abstimmung mit Bürgermeister Werner Grüber (parteilos) an alle Parteien Mails verschickt worden. "Darin haben wir ihnen mitgeteilt, dass sie ab sofort in den Orten der Verbandsgemeinde für ihre Kandidaten werben dürfen.“

Die vermeintlich besten Plätze hatte sich Rüddel da schon gesichert. Im Juli hatte Rüddel  unfreiwillig mit dem wohl umfangreichsten Eigenlob der deutschen Wahlkampfgeschichte von sich reden gemahct. An Unterstützer hatte er eine Liste mit 162 Argumenten verschickt, warum man ihn wählen sollte. Unterstützer sollten sich dort Argumente auswählen können. Darunter: "Ich wähle Erwin Rüddel, weil es noch nie einen Abgeordneten in unserer Region gegeben hat, der vor Ort so präsent war." Und so früh... 

Der Ordnungsamtsleiter weist aber auch darauf hin, dass diese Beschränkung der Kommune außerhalb der Ortschaften nicht gilt. An Kreis-, Landes- und Bundesstraßen obliege die Entscheidung, ob und ab wann Wahlwerbung betrieben werden darf, dem Landesbetrieb Mobilität samt den ihm unterstehenden Straßenmeistereien. Da verstoßen frühe Rüddel-Plakate auch nicht gegen die Fristen der Vrebandsgemeinde.

Davon abgesehen macht sich Hammes dafür stark, dass die Bestimmungen zur Wahlwerbung künftig besser unter den Verbandsgemeinden abgestimmt werden: „Ein einheitliches Vorgehen mit einer für alle Kommunen geltenden Frist schließt Problemfälle wie den von Waldbreitbach künftig aus.“


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