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Buchholzer Batterienfabrik: Anwohner wollen Berufung gegen Expansion

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Buchholz – Die Nachbarn von Johnson Controls stellen einen Antrag auf eine neue Klage gegen die Baugenehmigung der Neuwieder Kreisverwaltung – Bis Mitte Juni wollen die Richter des Oberverwaltungsgerichts entscheiden, ob sie die Berufung zulassen

Buchholz/Koblenz. Eine neue juristische Hürde könnte sich jetzt den Expansionsplänen des Buchholzer Batterierecyclers Johnson Controls Recycling (JCR) in den Weg stellen: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz prüft derzeit einen Antrag von Nachbarn des Werks im Buchholzer Ortsteil Krautscheid, ob es eine Berufung gegen die Baugenehmigung der Neuwieder Kreisverwaltung zulässt. Im Februar dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage von zwei Anwohnerfamilien des Krautscheider Werks gegen die Genehmigung zur Werkserweiterung abgewiesen. Eigentlich hatten die Koblenzer Richter in ihrem Urteil gar keine Berufung zugelassen, wie Klaus Müller von der Neuwieder Kreisverwaltung im Gespräch mit der RZ sagte.

Seit mittlerweile vier Jahren liegen der Autoteilezulieferer aus dem Hanfbachtal sowie die beiden Ehepaare aus Hammelshahn und Kölsch-Büllesbach im juristischen Clinch (die RZ berichtete). Im Frühjahr 2009 hatte JCR die Genehmigung zur Erweiterung der Recyclingkapazitäten von Autobatterien sowie weiterer technische Änderungen am Betriebsablauf beantragt. Rund 40 Millionen Euro möchte sich die Firma die Umgestaltung des Geländes kosten lassen. Nach Firmenangaben soll die Expansion der Produktionstätigkeiten mit der Schaffung von mehr als 25 neuen Arbeitsplätzen einhergehen.

Etwa ein Jahr später, im März 2010, hatte die Neuwieder Behörde dem Bauvorhaben grünes Licht erteilt. Nach einem erfolglosen Widerspruch gegen die Genehmigung der Kreisverwaltung beschritten die Werksnachbarn daraufhin den Klageweg. Bis zum 20. Mai haben nun die Kläger (Anwohner) und der Beklagte (Kreis Neuwied) Zeit, sich zum Antrag auf Zulassung der Berufung zu äußern. Bis etwa Mitte Juni, so rechnet Müller, werden die Richter des Oberverwaltungsgerichts entscheiden, ob sie dem Ansinnen der Werksnachbarn zustimmen oder nicht.

Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgelehnt, da die Bauerlaubnis des Kreises nach Ansicht der Richter die beiden Nachbarn nicht in ihren Rechten verletze. Die Anwohner, so das Gericht weiter, könnten nur dann die Aufhebung der Genehmigung beanspruchen, wenn das Bauvorhaben Rechtsvorschriften missachte, die gerade ihrem Schutz dienen sollten.

Für die Nachbarn gingen allerdings von dem genehmigten Vorhaben keine nach geltendem Recht „unzumutbaren Umweltbelastungen" aus, befanden die Richter in ihrer Entscheidung. Ebenso sahen sie keine Anhaltspunkte dafür, dass durch die Baugenehmigung die Lärmrichtwerte – etwa durch den Lastwagenverkehr zum und vom Werk oder die neuen Recyclinganlagen – nicht eingehalten werden.

Sollte die Berufung am Oberverwaltungsgericht übrigens nicht zugelassen werden, dann, so sagte Klaus Müller, sei das Ende des Klagewegs abzusehen. Das Oberverwaltungsgericht stelle die letzte rechtliche Hürde für die Erlaubnis des Millionenvorhabens dar, berichtete der für Rechtsangelegenheiten zuständige Fachmann.

Von unserem Redakteur Mario Quadt


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