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Schmuggler muss fast acht Jahre ins Gefängnis

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Der Mann, davon ist das Gericht überzeugt, war Teil einer Bande, die in drei Lkw-Fuhren Opium von Teheran nach Deutschland schmuggelte und die die Polizei Anfang November 2012 auf einem Rasthof in Plaidt hochgehen ließ. Der Kopf des Schmugglerrings lebte in Neuwied und verkaufte die illegale Ware gemeinsam mit seinem Sohn in der Region. Beide sind inzwischen zu Freiheitsstrafen von acht Jahren und sechs Monaten beziehungsweise sechs Jahren verurteilt (wir berichteten). Mit dem Strafmaß in dem Urteil jetzt machte Richter Thomas Metzger deutlich, dass er den Angeklagten für das zweitwichtigste Mitglied der Truppe hält.

Er folgte damit weitgehend der Forderung von Staatsanwalt Achim Kroth, der acht Jahre Haft gefordert hatte. In seinem Plädoyer hatte der Ankläger betont: „Er war nicht nur ein kleines Rädchen im Getriebe." Noch bis zuletzt hatten der Angeklagte und sein Verteidiger versucht, die Rolle des 58-Jährigen herunterzuspielen. „Hier haben wir es im Prinzip mit einem Fahrer zu tun", argumentierte Philipp Grassl im Sinne seines Mandanten.

Doch das wollte das Gericht so nicht sehen. Schließlich sei durch die Geständnisse des Neuwieder Anführers der Bande und seines Sohnes deutlich geworden, dass der 58-Jährige ganz ordentlich an den Drogengeschäften mitverdient habe. Bis die Truppe bei ihrem dritten Transport aufflog, war es ihr gelungen, 30 Kilogramm Opium nach Neuwied zu schmuggeln und zu verkaufen. Für jedes Kilogramm bekam der 58-Jährige 1200 Euro – mindestens also 70 000 Euro . „Das ist eine ganze Menge Geld", unterstrich Metzger, für den feststeht: „Er war nicht nur der mehr oder weniger unwissende Fahrer." Er habe über Details des Handels Bescheid gewusst, wie auch anhand von Telefonmitschnitten deutlich geworden sei, die im Verlauf des Prozesses als Beweis herangezogen worden waren.

Was die Lage für den letzten verbliebenen Angeklagten zunächst zusätzlich erschwert hatte, war die Tatsache, dass er seine Aussage bei der Polizei während des Prozesses widerrufen hatte. Deshalb entschloss sich der Richter dazu, das Verfahren nur gegen ihn weiter zu führen. Der 58-Jährige hatte plötzlich behauptet, seine Aussage bei der Polizei sei unter Druck zustande gekommen. Das ließ sich jedoch nicht beweisen, sodass er seine Mittäterschaft vor Gericht schließlich doch wieder einräumte. Dieses Hin und Her hatte aber letztlich keinen Einfluss auf die Höhe der Strafe. Vielmehr hielt die Kammer dem Mann zugute, dass er sich ursprünglich bei seiner Vernehmung auf der Polizeiwache kooperativ gezeigt und Einblick in die Bandenstruktur gegeben hatte. Deshalb machte das Gericht eine sogenannte Kronzeugenregelung geltend und schickte den 58-Jährigen „nur" für knapp acht Jahre in den Knast. Hätte er davon nicht profitiert, hätten bis zu 15 Jahre Gefängnis gedroht. Von   Markus Gerhold


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