Marienhausen/Koblenz - Der Investor für den geplanten Windpark in der Marienhauser Exklave Kuhheck hat vor dem Oberverwaltungsgericht eine weitere Niederlage einstecken müssen
Von unserem Redakteur Ralf Grün
Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Koblenz die vom Kreis Neuwied erteilte vorzeitige Baugenehmigung für vier Windräder kassiert hatte, haben sich jetzt auch die Richter am Oberverwaltungsgericht (OVG) gegen den geplanten Windpark entschieden. Dieser darf laut Pressemitteilung „vorerst nicht errichtet werden“. Damit hat die Altus EnBW Projektentwicklungsgesellschaft ihr Ziel, die Windräder möglichst schnell hochzuziehen, nicht erreicht.
Wenn der Investor jetzt ein sogenanntes Hauptsacheverfahren anstrengt, würden Richter klären, inwieweit beim Vorhaben des Investors artenschutzrechtliche Belange betroffen sind. Dazu haben sich bislang weder Verwaltungs- noch Oberverwaltungsgericht äußern wollen. Nach Auffassung des BUND, für den Harry Neumann Ansprechpartner unserer Zeitung ist, besteht kein Zweifel, dass Windräder in der Kuhheck den Artenschutz in nicht zulässiger Weise tangieren. Neben dem Rotmilan ist auch eine Schwarzstorchpopulation dokumentiert.
Allerdings verweisen die Richter auf bislang vorliegende Gutachten zu den Schwarzstörchen, die sich in wesentlichen Punkten widersprechen würden. Gleichzeitig führen sie aber die Obere Naturschutzbehörde in Koblenz an, die sich bereits 2011 vehement gegen Windräder in der Kuhheck ausgesprochen hat. So oder so: Die Richter am OVG sehen den Ausgang eines möglichen Hauptsacheverfahrens als offen an. Vor dem Hintergrund der jetzt getroffenen Entscheidung heißt es seitens des OVG sinngemäß: Bei der erforderlichen Abwägung muss das Interesse des Investors an einer sofortigen Verwirklichung seines Vorhabens gegenüber dem vom BUND vertretenen artenschutzrechtlichen Interesse zurücktreten.
Interessant ist ferner: Hatte sich das Verwaltungsgericht noch mit den Eilanträgen der beiden Verbandsgemeinden Hachenburg und Selters beschäftigt, wies das OVG auf Antrag des Investors diese Anträge zurück. Die beiden Kommunen hatten ihre Eilanträge mit dem von Neuwieder Seite missachteten interkommunalen Abstimmungsgebotes begründet. Die Richter am OVG sagten dazu nur kurz und knapp: „Das Abstimmungsgebot wird nicht beeinträchtigt.“ Es gebe keinen qualifizierten Abstimmungsbedarf, da keine unmittelbaren Auswirkungen gewichtiger Art auf städtebauliche Belange der benachbarten Verbandsgemeinden erkennbar seien. Und die Richter fügten hinzu: „Etwas anderes folgt auch nicht aus den Flächennutzungsplänen der beiden Verbandsgemeinden.“
Das Gericht bestätigte jedoch eine zentrale verwaltungsgerichtliche Entscheidung. Demnach besitzt der Eilantrag der Naturschützer vom BUND im Hinblick auf die Baugenehmigung sehr wohl aufschiebende Wirkung.
Die Bürgerinitiative „Rettet die Kuhheck!“ ist froh über den Richterspruch. Das bestätigt Sprecherin Ilse Bracher gegenüber der RZ. Und sie betont erneut: „In ein faktisches Vogelschutzgebiet gehören nun mal keine Windenergieanlagen.“ Zudem freut sich Bracher, dass die Richter am OVG sich im Grunde hinter die Aussagen der Oberen Naturschutzbehörde gestellt haben. „Über die Meinung der Fachbehörde hatte sich ja die Neuwieder Kreisverwaltung einfach drüber weggesetzt.“ Davon abgesehen hofft die BI, dass der Investor den Rechtsweg nicht weiter beschreitet. Harry Neumann (BUND), der die BI unterstützt, kritisiert zudem scharf: „Leider hat die Kreisverwaltung Neuwied mit ihrer politisch motivierten und fachlich dilettantischen Genehmigung der naturverträglichen Energiewende geschadet.“
Für die VG Dierdorf ist die richterliche Entscheidung auch nicht unerheblich. Schließlich will die Kommune in ein neues Verfahren zur Flächennutzung „Windkraft“ einsteigen. Dabei soll die gesamte VG-Fläche in Betracht gezogen werden. Jetzt sieht es zunächst danach aus, als würde die Kuhheck im künftigen Plan als Ausschlussfläche für Windkraft auftauchen.