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Mitarbeiter von Stromversorger unterschlug mehr als 200 000 Euro

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Von unserem Redakteur Ulf Steffenfauseweh

Neuwied/Koblenz. Rund ein Jahrzehnt lang hat er seinen Arbeitgeber betrogen, jetzt muss der 48-jährige Neuwieder zurückzahlen: und zwar die satte Summe von 230 469,27 Euro. Dazu verurteilte ihn das Landesarbeitsgericht Koblenz kürzlich in zweiter Instanz. Eine Revision ließ es nicht zu.

Viel schlimmer aber dürfte für den Neuwieder noch sein, dass ihm nun auch ein Strafverfahren droht. Nach RZ-Informationen hat die Staatsanwaltschaft lediglich den Ausgang des Zivilprozesses abgewartet, weil dort der Streitwert ermittelt wird. Und diesen hat das Arbeitsgericht nun in einer Höhe festgesetzt, bei der im Strafprozess nur noch eine Haftstrafe ohne Bewährung infrage kommt, wenn der Richter zu einem Schuldspruch in vollem Umfang kommt.

Der Neuwieder war bei dem in unserem Kreis operierenden Stromversorger schon in die Lehre gegangen, hatte offensichtlich zunächst lange Jahre gut und ordentlich gearbeitet und war zum „Energie-Manager" aufgestiegen. In dieser Funktion ersann er dann aber gleich mehrere Varianten, um Geld zu unterschlagen.

Zum einen wies er ab 2000 in zehn Fällen die Buchhaltung an, angebliche Rückvergütungen in Höhe von mehr als 66 000 Euro an Kunden zu zahlen. Diese entbehrten jedoch jeder Grundlage – weshalb der Neuwieder auch anschließend selbst Kontakt mit den Kunden aufnahm, ihnen erklärte, es seien versehentliche Auszahlungen gewesen, und sie um eine Rückzahlung auf ein von ihm verwaltetes Sparbuch bat.

In einem anderen Fall veranlasste er die Ausstellung eines Schecks über fast 15 000 Euro, der für eine angebliche Rückvergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für einen Kläranlagenverband gedacht sei. Den Betrag ließ er dann jedoch sich selbst gutschreiben.

Zwischen 2002 und 2008 veranlasste er außerdem insgesamt 77 Kassenauszahlungen über etwas mehr als 35 000 Euro unmittelbar an ihn, für die er die Unterschrift des anweisenden Mitarbeiters gefälscht hatte.

Schließlich missbrauchte er auch seine Position in der Betriebsfußballmannschaft, deren Konto er verwaltete. Zwischen 2001 und 2011 hatte das Unternehmen seine Mannschaft mit „Sponsorengeldern" in Höhe von insgesamt 22 500 Euro unterstützt. Als der Neuwieder das Sparbuch wieder ablieferte, befanden sich darauf noch 14,53 Euro. Dazu, wie er dieses Geld ausgegeben hatte, konnte er laut Urteil nur „substanzloses" vorbringen.

2009 und 2010 schließlich hat der Neuwieder noch veranlasst, Ansprüche gegen eine Metzgerei, ein China-Restaurant und ein Sporthotel auszubuchen, obwohl diese nicht hätten abgeschrieben werden müssen. Vor allem vom Sporthotel nahm er im Gegenzug 13 Schecks über 56 000 Euro entgegen, die er seinem eigenen Konto gutschreiben ließ.

Fazit des Gerichts: „Der Beklagte hat schwerwiegende Verfehlungen begangen und seine Stellung jahrelang dazu missbraucht, den Klägern einen erheblichen Vermögensschaden zuzufügen."


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