Von unserem Redakteur Frank Blum
Udo Runkel, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft (KHS) Rhein-Westerwald, der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid und Fred Kutscher, der Neuwieder KHS-Geschäftsstellenleiter, atmen im Gespräch mit der RZ merklich auf. „Das Urteil hat die Illegalität von Schwarzarbeit herausgestellt, es hat geklärt, dass Schwarzarbeiter keine Gewährleistungspflicht haben und bei ,Pfusch' der Auftraggeber selbst für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Außerdem ist festzuhalten, dass bei einem Unfall der Auftraggeber für den Schwarzarbeiter mithaftet", fasst Krautscheid die Hauptaspekte zusammen. „Für uns ist das Thema Schwarzarbeit ein schwieriges", betont Krautscheid.
Die Handwerkerschaft darf von sich aus nicht aktiv werden, wenn sie Kenntnis von Schwarzarbeit erhält, hat keine Handhabe beim Verfolgen von Schwarzarbeitern. Sie muss die Behörden informieren. Klar sei nur, so Krautscheid: „Schwarzarbeit ist strafbar." Bei der Verfolgung dieser Straftat müssen die Gesetzeshüter zudem genau unterscheiden. Laut Krautscheid ist es ein schmaler Grat zwischen eigentlicher Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und illegaler Beschäftigung. Die Handwerker loben den Gesetzgeber. „Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen hat uns einen Schub gegeben", unterstreicht Krautscheid. „Das hat das Signal gegeben: ,Hol' dir keinen Schwarzarbeiter, lieber gleich einen Seriösen, das ist unter dem Strich preiswerter'." Wobei die Höhe der Absetzbarkeit nach Ansicht des Handwerks bei Weitem höher sein sollte. Fred Kutscher wirft ein: „Jeder Bürger, der von Schwarzarbeit hört, ist darüber empört, doch längst nicht jeder holt sich einen Innungsbetrieb ins Haus."
Die Verantwortlichen der Kreishandwerkerschaft weisen in diesem Zusammenhang auf einen Vorschlag hin, mit dem die EU nun versuchen will, der Schwarzarbeit auf die Pelle zu rücken. Ein entsprechendes Papier hat die EU-Kommission vorgelegt. Darin ist vom Verzicht auf Meisterprüfungen oder Handwerksordnungen wie sie in Deutschland Tradition haben, die Rede. „Deutschland sollte stärker an der Öffnung des Dienstleistungssektors arbeiten, indem ungerechtfertigte Beschränkungen und Marktzutrittsschranken abgeschafft werden", heißt es in dem Papier. Dabei hat die Kommission die Meisterpflicht in den Blick gerückt. Es sei zu prüfen, „ob diese Anforderung in allen Fällen gerechtfertigt ist".
Die Idee dahinter sei, so Udo Runkel, die Leute erst einmal in Lohn und Brot zu bringen, ohne Wert auf eine Qualifizierung zu legen. Diese Ideen stoßen bei Runkel, Krautscheid und Kutscher auf scharfen Widerspruch, „Die Meisterprüfung ist Verbraucherschutz", betont Runkel. Nur fachlich hoch Ausgebildete seien in der Lage, beispielsweise geforderte Sicherheitsstandards einzuhalten, um Unfälle zu vermeiden. Krautscheid sieht bei einer europaweiten Qualifikationsnivellierung das auch im Ausland so hoch gelobte Duale Ausbildungssystem in Gefahr. „Dieser EU-Vorschlag ist kontraproduktiv", sagen sie unisono.