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17-mal sexuell missbraucht: Angeklagter erhält Bewährungsstrafe

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Von unserem Reporter Carsten Liebfried

Zudem wird ihm vonseiten des Gerichts geraten, eine Entzugsklinik wegen seines Alkoholproblems aufzusuchen.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte in seiner Wohnung einen Jungen gebeten, den Oberkörper zu entblößen und sich dann bis auf die Unterhose auszuziehen, damit er ihn in dieser Haltung fotografieren konnte. Anschließend war es immer wieder zum sexuellen Missbrauch gekommen. Als Gegenleistung hatte er dem Jungen Geld angeboten – anfangs jeweils im unteren dreistelligen Bereich. Im Laufe der Monate war es zu weiteren Treffen gekommen, bei denen der Mann an dem Minderjährigen diverse Sexpraktiken vollzog. Die Bezahlung hatte zuletzt bis zu einer vierstelligen Summe betragen.

Vor dem Landgericht gab der Angeklagte die Taten zu. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit, weil Gutachter im Laufe des Verfahrens festgestellt hatten, dass der Angeklagte an Intelligenzschwäche leide. Außerdem habe der Mann aus dem Westerwald seit Jahren ein Alkoholproblem. Daher die Vermutung, dass diese beiden Faktoren zusammen im direkten Zusammenhang zu den Taten gestanden haben könnten. Letztendlich forderte die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten zwei Jahre unter Bewährung mit einem Aufenthalt in einer Entzugsklinik.

„Er hat nicht verstanden, dass er etwas Strafbares getan hat“, so die Verteidigung in ihrem Plädoyer. Es war ihnen zudem ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass zwischen ihrem Mandanten und dem Jungen eine „freiwillige Handlung“ stattgefunden habe. Es sei nie zu Drohungen seitens des Angeklagten gekommen. Mit Blick auf den geistigen Entwicklungsstand führte die Verteidigung an: „Die Tragweite seines Tuns war ihm nicht bewusst.“ Dieser Tatbestand und das Geständnis wirkten sich strafmildernd für den Angeklagten aus.

Ein zentraler Punkt des Ermittlungsverfahrens blieb jedoch unbeantwortet. Der Ersten Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Richter Thomas Metzger waren die Hintergründe der Beziehung und die Rollenverteilung zwischen den beiden Männern bis zum Ende nicht schlüssig genug.

Während des Prozessverlaufs hatte sich das Opfer vor Gericht nicht zu den Vorwürfen oder zu den Taten geäußert. Ob die sexuellen Gefälligkeiten nur „zum Aufbessern des Taschengeldes“ dienten, wie sich Richter Thomas Metzger salopp ausdrückte, konnte nicht eindeutig geklärt werden.


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